Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht
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Der Tod einer Person enden Ihre höchstpersönlichen Rechte und Pflichten. Jegliche übrige Rechte und Pflichten bleiben aufrecht. Daher kommt dem Erbrecht eine besondere Bedeutung zu, dieses regelt die Rechtsnachfolge des Vermögens eines Verstorbenen. Hierbei wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen und erwirbt dessen Vermögen bzw. einen Teil davon.
Nicht selten tritt der Fall von Erbstreitigkeiten ein. Diese lassen sich aber durch eine sorgfältige und zuverlässige Nachfolgeregelung vermeiden oder bis auf ein Minimum reduzieren. In dessen Folge sollte man jedoch nicht nur an die Testamentserrichtung denken, sondern auch Schenkungsverträge auf den Todesfall oder Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge nicht außer Acht lassen.
Wurden Sie als Kind oder Ehepartner des Verstorbenen nicht in seiner letztwilligen Verfügung berücksichtigt? Oder haben Sie Zweifel an der Gültigkeit des Testaments?
Als Ihr Ansprechpartner für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Planung Ihres letzten Willens, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als auch bei Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten. Ich berate Sie hierbei umfassend über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten auf.
Ein Gerichtsverfahren, welches intensive Kosten birgt lässt sich durch Verlassenschaftsabhandlungen oder außergerichtlichen Regelungen häufig vermeiden. Dabei steht der Fokus vor allem bei der Wahrung Ihrer Interessen.
- Weitere Rechtsgebiete:
- Familienrecht
- Schadenersatz- & Gewährleistungsrecht
- Verkehrsrecht
- Miet- & Wohnrecht
Ihr Ansprechpartner des Vertrauens
Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate und unterstütze ich Sie gerne bei sämtlichen erbrechtlichen Anliegen und Fragestellungen. Jeder Fall hat seine Individualität, daher ist mir eine persönliche Beratung von Bedeutung. Dadurch kann der Sachverhalt detailgetreu erörtert werden und daraufhin mit besten juristischem Fachwissen und Erfahrung betreut werden.
Ist ein außergerichtlicher Konsens der Beteiligten nicht zu erreichen, setze ich Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch. Durch viel Erfahrung im Erbrecht kümmert sich die Kanzlei Dr. Heinrich Giglmayr und die zuverlässige und verantwortungsvolle Nachlassplanung sowie die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Haben Sie ungeklärte Fragen bezüglich der Nachfolge und der Vermögensweitergabe? Möglicherweise benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Testaments? Als Ihr Ansprechpartner im Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite.
+43 (0) 662 84 39 30
Rechtsbeistand gesucht?
Sie möchten die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen regeln? Stehen Sie vor der Frage, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ablehnen? Sie möchten Erbstreitigkeiten nach Ihrem Todesfall verhindern? Möchten Sie die Gültigkeit eines Testaments prüfen?
Ich kümmere mich als Ihr Rechtsanwalt um Ihr erbrechtliches Anliegen. Weiters unterstütze ich meine Mandanten vor, während und nach dem gesamten Prozess. Vom Erstellen eines
Testaments, über die Prüfung von Ansprüchen Pflichtteilberechtigter, bis hin zur Einklagung
Ihrer Erbschaftsansprüche, erarbeite ich mit Ihnen Lösungswege.